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   BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07   

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https://dejure.org/2007,4642
BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07 (https://dejure.org/2007,4642)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07 (https://dejure.org/2007,4642)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 (https://dejure.org/2007,4642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) begründet Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, wenn sich Gehörsverletzung auf gesamten Streitgegenstand erstreckt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Rechtswegerschöpfung; Unterlassen der Rüge eines übergangenen Beweisangebots

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 321 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorrang der Anhörungsrüge gegenüber Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 368
  • NJW 2007, 3054
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    Der subsidiären Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge zuzulassen (stRspr; vgl. BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob jener Rechtsbehelf an eine Frist gebunden ist und der Beschwerdeführer durch die Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde in aller Regel endgültig seine Rechtsschutzmöglichkeiten verliert, oder ob der Rechtsbehelf keiner Frist unterliegt und der Beschwerdeführer ihn deshalb nach der Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde noch ergreifen kann (stRspr; vgl. BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).

  • OLG München, 24.04.2007 - 17 U 4599/06
    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 24. April 2007 - 17 U 4599/06 -,.

    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15. März 2007 - 17 U 4599/06 -.

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob jener Rechtsbehelf an eine Frist gebunden ist und der Beschwerdeführer durch die Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde in aller Regel endgültig seine Rechtsschutzmöglichkeiten verliert, oder ob der Rechtsbehelf keiner Frist unterliegt und der Beschwerdeführer ihn deshalb nach der Verwerfung seiner Verfassungsbeschwerde noch ergreifen kann (stRspr; vgl. BVerfGE 70, 180 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    Der subsidiären Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge zuzulassen (stRspr; vgl. BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07
    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen gerichtlichen Instanzen zu gewährleisten, dadurch das Bundesverfassungsgericht zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. BVerfGE 4, 193 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    cc) Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Verfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZB 3/14

    Vollstreckbarerklärungsvoraussetzungen für einen inländischen Schiedsspruch:

    Hat die beschwerte Partei es versäumt, die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO geltend zu machen, ist eine auf die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unzulässig (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, NJW 2007, 3054 f.; Kammerbeschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden zudem maßgeblich durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

    Das Unterlassen der Rüge des Übergehens von Parteivorbringen - als zweiten die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör begründenden Sachverhalt - in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag begründete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - hier also auch mit Blick auf die Rüge der fehlenden Auseinandersetzung des Oberlandesgerichts mit den durch den Beschwerdeführer als Beleg für die Richtigkeit seines Rechtsstandpunktes angeführten Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum und die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen, die sich zu der für die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO maßgeblichen Erfolgsaussicht der Klage verhalten - unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG , sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Liegt ein solcher tatsächlich vor und war er entscheidungserheblich (vgl. § 321a Abs. 1 Nr. 2 ZPO), wird das Fachgericht ihm abhelfen (BVerfGK 11, 368 ).

    Dafür, dass eine Anhörungsrüge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit entbehrlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 7, 115 ; 9, 390 ; 11, 368 ), ist damit nichts ersichtlich.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    (5) Diese Versäumnisse im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren haben zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - insbesondere auch mit Blick auf die in der Anhörungsrüge vom 6. April 2021 zu Ziffer 3 erhobene Gehörsrüge und die mit den behaupteten Gehörsverletzung inhaltlich im Zusammenhang stehenden angeblichen Verletzungen von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 117/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 131/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 121/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Ersatzes von Mietwagenkosten nach einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - VerfGH 2/22

    Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde (hier:

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 89/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

  • LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen die

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 72-VI-09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 28.05.2009 - VfGBbg 56/08

    Rechtswegerschöpfung; Gehörsrüge; Anschluss an Bundesverfassungsgericht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2018 - L 11 AS 812/18
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 30-IV-12
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11
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